Was kostet mietstichtag?
Gerechnet wird kostenlos und vollständig. Bezahlt wird das Beobachten: die monatliche Prüfung gegen den neuen Indexstand, die Mail zum Stichtag und der Entwurf der Erklärung.
Alle Preise gelten je Monat und sind monatlich kündbar.
Einzeln
0,00 Euro im Monat
1 Wohnung
- Eine Wohnung
- Stichtag und zulässiger Betrag
- Ohne Erinnerung, ohne Entwurf
Vermieter
4,90 Euro im Monat
5 Wohnungen
- Bis 5 Wohnungen
- Monatliche Prüfung gegen den neuen Indexstand
- Mail, sobald ein Stichtag erreicht ist
- Entwurf der Erklärung mit den Pflichtangaben aus § 557b Abs. 3
Verwaltung
12,90 Euro im Monat
25 Wohnungen
- Bis 25 Wohnungen
- Alles aus dem Tarif Vermieter
- Fristen nach dem Versand: Zustimmung und Klage nach § 558b
Konto anlegen und erste Wohnung eintragen
Fragen, die vor dem Kauf kommen
- Warum ist das Rechnen kostenlos?
- Weil es das ohnehin kostenlos gibt. In Deutschland stehen mehrere Rechner im Netz, die eine Indexerhöhung ausrechnen. Was es nicht kostenlos gibt, ist jemand, der sich meldet, wenn der Stichtag da ist. Dafür ist der Preis.
- Was passiert, wenn ich mehr Wohnungen habe als der Tarif erlaubt?
- Die Grenze wird sichtbar, bevor sie erreicht ist. Sie können jederzeit in den größeren Tarif wechseln, bestehende Wohnungen bleiben dabei erhalten.
- Kann ich monatlich kündigen?
- Ja. Die Kündigung wirkt zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats, danach bleibt der kostenlose Tarif mit einer Wohnung erhalten.
- Ersetzt der Entwurf einen Anwalt?
- Nein. Der Entwurf enthält die Angaben, die § 557b Abs. 3 BGB verlangt, und die Fristen aus dem Gesetz. Ob die Indexvereinbarung in Ihrem Vertrag wirksam ist und wer alles anzuschreiben ist, prüfen wir nicht.
Zahlung
Der Zahlungsweg steht, eingezogen wird derzeit nichts. Solange die Gewerbeanmeldung aussteht, gibt es keinen Vertragspartner, der Geld einziehen dürfte. Sie können die bezahlten Tarife trotzdem buchen und benutzen, und Sie zahlen dafür bis auf Weiteres nichts.