Indexmiete erhöhen: der Stichtag und der Betrag
Zwei Zahlen entscheiden: der Indexstand, der Ihrer letzten Festsetzung zugrunde lag, und der jüngste veröffentlichte Stand. Tragen Sie beides ein, dann steht unten, wie viel zulässig ist und bis wann das Schreiben zugehen muss.
Verbraucherpreisindex für Deutschland, Basis 2020 = 100. Jüngster Stand: Juli 2026, veröffentlicht am 12.08.2026.
Die Rechnung im Einzelnen
Die Indexmiete folgt der Teuerung im gleichen Verhältnis. Der Prozentsatz, um den der Index gestiegen ist, ist der Prozentsatz, um den die Miete steigen darf:
neue Miete = alte Miete × neuer Indexstand ÷ alter Indexstand
Ein Beispiel mit amtlichen Werten. Die Miete beträgt 900 Euro und wurde zuletzt im Januar 2025 festgesetzt, der Index stand damals bei 120,3. Im Juli 2026 steht er bei 125,6. Das sind 4,41 Prozent mehr, also 939,65 Euro, also 39,65 Euro zusätzlich im Monat.
Zwei Dinge gelten hier nicht, die bei anderen Erhöhungen gelten: Die Kappungsgrenze von 20 oder 15 Prozent aus § 558 Abs. 3 BGB greift bei der Indexmiete nicht, und die Zustimmung des Mieters brauchen Sie nicht. Die Erklärung wirkt aus sich heraus.
Der Stichtag liegt im zehnten Monat, nicht im zwölften
Zwei Vorschriften greifen ineinander. Nach § 557b Abs. 2 Satz 1 BGB muss die Miete mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Nach § 557b Abs. 3 Satz 3 BGB ist die geänderte Miete erst mit Beginn des übernächsten Monats nach Zugang zu entrichten.
Damit die neue Miete am frühestmöglichen Termin greift, muss die Erklärung also zwei Monate vorher zugehen. Nach einer Anpassung zum 1. März gilt: frühester Wirkungstermin ist der 1. März des Folgejahres, spätester Zugang der 31. Januar.
Was in die Erklärung gehört
§ 557b Abs. 3 verlangt Textform und drei Angaben:
- die eingetretene Änderung des Preisindexes
- die jeweilige Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag
- den Zeitpunkt, ab dem die neue Miete geschuldet wird, also den Beginn des übernächsten Monats nach Zugang
Textform nach § 126b BGB heißt lesbare Erklärung mit Nennung der Person. Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht nötig, eine Mail genügt. Nachweisen müssen Sie im Streitfall allerdings den Zugang, und das ist mit einer Mail schwieriger als mit einem Einwurfeinschreiben.
Häufige Fragen
- Wie berechne ich die Erhöhung einer Indexmiete?
- Die neue Miete verhält sich zur alten wie der neue Indexstand zum alten. Bei 900 Euro, einem Basisstand von 120,3 und einem neuen Stand von 125,6 ergibt sich 900 mal 125,6 geteilt durch 120,3, also 939,65 Euro. Die Erhöhung beträgt 39,65 Euro.
- Welchen Index muss ich nehmen?
- Den Verbraucherpreisindex für Deutschland des Statistischen Bundesamts, derzeit auf der Basis 2020 gleich 100. § 557b Abs. 1 BGB lässt für Wohnraum keinen anderen zu, also weder einen Landesindex noch den europäischen HVPI.
- Ab wann gilt die neue Miete?
- Ab Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der Erklärung, § 557b Abs. 3 Satz 3 BGB. Geht das Schreiben im Januar zu, schuldet der Mieter die neue Miete ab dem 1. März.
- Kann ich eine vergessene Erhöhung nachholen?
- Den Betrag ja, die Zeit nein. Der Indexanstieg sammelt sich bis zur nächsten Erklärung an, deshalb geht die Höhe nicht verloren. Für die Monate vor dem Wirksamwerden können Sie nichts nachfordern.