mietstichtagZur Startseite

Fristen im Überblick

Drei Wege, die Miete anzuheben, mit drei verschiedenen Fristenrechnungen. Welcher gilt, steht in Ihrem Mietvertrag: Wer eine Index- oder Staffelmiete vereinbart hat, kann nicht zusätzlich nach § 558 BGB erhöhen.

Fristen der drei Anpassungswege
FallAbstand zur letzten ÄnderungVorlaufWirkungZustimmung
Indexmiete, § 557b12 Monate2 MonateBeginn des übernächsten Monats nach Zugangnicht nötig
Staffelmiete, § 557a12 Monatekein Schreibenzum vereinbarten Terminnicht nötig
Vergleichsmiete, § 55815 Monate unverändert, Verlangen ab 123 MonateBeginn des dritten Kalendermonats nach Zugangnötig, sonst Klage binnen drei Monaten

Seiten im Einzelnen