Fristen im Überblick
Drei Wege, die Miete anzuheben, mit drei verschiedenen Fristenrechnungen. Welcher gilt, steht in Ihrem Mietvertrag: Wer eine Index- oder Staffelmiete vereinbart hat, kann nicht zusätzlich nach § 558 BGB erhöhen.
| Fall | Abstand zur letzten Änderung | Vorlauf | Wirkung | Zustimmung |
|---|---|---|---|---|
| Indexmiete, § 557b | 12 Monate | 2 Monate | Beginn des übernächsten Monats nach Zugang | nicht nötig |
| Staffelmiete, § 557a | 12 Monate | kein Schreiben | zum vereinbarten Termin | nicht nötig |
| Vergleichsmiete, § 558 | 15 Monate unverändert, Verlangen ab 12 | 3 Monate | Beginn des dritten Kalendermonats nach Zugang | nötig, sonst Klage binnen drei Monaten |
Seiten im Einzelnen
Indexmiete erhöhen: Stichtag berechnen
Wie viel darf ich erhöhen, und wann muss das Schreiben raus?
Fristen der Indexmiete: wie oft und ab wann
Wie oft darf ich erhöhen, und wirkt die Erhöhung rückwirkend?
Mieterhöhung § 558: Fristen und Kappung
Wann darf ich das nächste Mal erhöhen, und wie viel höchstens?
Staffelmiete prüfen: Abstände nach § 557a
Ist meine Staffelvereinbarung wirksam, und wann greift die nächste Stufe?
Womit wir uns vergleichen
Was kostet die Alternative, und was kann sie besser?